Haushalt 2016: Einstellung von 2 Mio Euro für die Gründung einer Kreiswohnungsbaugesellschaft

Sehr geehrter Herr Landrat Glaus Schick,

die Kreiskoalition aus SPD, FWG und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 18. Dezember 2015 zu nehmen.

Der Kreistag möge beschließen: Im Haushalt des Landkreises Mainz-Bingen für das Jahr 2016 wird ein Betrag von 2 Mio. Euro für die Gründung einer Kreiswohnungsbaugesellschaft bereitgestellt.

 

Begründung; Bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen wird mehr und mehr zur Mangelware in den Gemeinden und Städten in unserem Landkreis. Zwei Faktoren bestim men diese Entwicklung maßgeblich. Zum einen ist die Zahl der sozialen Wohnungen in den letzten Jahren durch den Ablauf der Bindung deutlich rückläufig. Zum anderen mieten die Verbandsgemeinden und Städte in Erfüllung ihrer Aufgabe als Delegationsnehmer im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden gerade in diesem Preissegment in den letzten Monaten verstärkt Wohnungen an.

Der Landkreis Mainz-Bingen seinerseits hat im Jahr 2015 verschiedene Liegenschaften und Objekte angekauft, um die Unterbringung der o.g. Menschen zu gewährleisten.

Um der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nachhaltig zu begegnen, wird eine struktu rell und finanziell effektive Einrichtung benötigt.

Das deckt sich mit der Intention von Bund Ländern, den sozialen Wohnungsbau wieder zu revitalisieren und zu diesem Zweck die Förderkulissen wieder bzw. neu aufzubauen.

Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es einige Gebietskörperschaften (die Stadt Ingelheim, Die Stadt Oppenheim oder die freie Gemeinde Budenheim), die eine Wohnungsbaugesellschaft haben. Andere Gemeinden haben größere (z.B. Stadt Bingen) oder kleinere Wohnungsbestände in ihrem Portfolio und wickeln dies über ihre Haushalte ab.

Aus vorgenannten Gründen ist es sinnvoll, dass der Landkreis Mainz-Bingen eine Wohnungsbaugesellschaft gründet und eine enge Kooperation mit den Akteuren vor Ort sucht.. Diese Kooperation kann von von dem Einkaufen von Sachverstand über vertragliche Zusammenarbeit bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen möglich sein. Erste Ansprechpartner dafür könne bestehende Gesellschaften im Landkreis, aber auch in der Stadt Mainz sein.

Für die endgültige Umsetzung bedarf es insbesondere in bauplanungsrechtlicher Hinsicht der engen Verzahnung mit den Gebietskörperschaften im Landkreis. Deswegen soll die zu grün dende Gesellschaft offen für die Beteiligung des kreisangehörigen Raumes sein

Zur Finanzierung beantragt die Koalition im Haushalt 2016 einen Betrag von 2 Mio Euro für Personal und erste Investitionskosten bereit zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Spiegler, Fraktionssprecher SPD Kreis Mainz-Bingen

Klaus Reinheimer, Fraktionssprecher Bündnis 90 / Die Grüne

Erwin Malkmus, Fraktionssprecher FWG Kreisverband

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