Illegale Rodungen im Landkreis

Sehr geehrter Herr Landrat Claus Schick,
wie verschiedenen Mitgliedern unserer Fraktion bei Geländebegehungen schon seit einiger Zeit aufgefallen ist und wie es auch in der AZ vom 25.02.2016 bestätigt wurde, ist eine Zunahme von illegalen Rodungen im Landkreis feststellbar.

Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen bittet daher um die Beantwortung und Prüfung folgender Fragen und Vorschläge:

1. Wie viele Fälle von illegalen Rodungen im Landkreis in den Jahren 2014 und

2015 bekannt geworden sind?

2. Wie viele von den bekannt gewordenen Fällen in den Jahren 2014 und 2015 als Ordnungswidrigkeit gemäß § 40 Landespflegegesetz oder in anderer Weise verfolgt worden sind und mit einem Bußgeld und/oder Auflagen belegt worden sind? Nach welchem Maßstab wird die Höhe der Bußgelder festgelegt und wie hoch waren sie?

3. Gibt es außer den unter www.naturschutz.rlp.de) festgelegten geschützten Landschaftsbestandteilen noch weitere, für die die Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde Verordnungen festgelegt hat, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen?

4. Sind innerhalb der Kreisverwaltung Überlegungen angestellt worden, die Handlungsfähigkeit bei illegalen Rodungen zu erhöhen und die Kontrollen im Kreis zu verstärken? Wäre dazu eine personelle Aufstockung notwendig?

Wir bitten um Prüfung folgender Vorschläge:

Damit den BürgerInnen Informationen über bestehende Biotope, (durch Verordnung festgelegte) Naturschutzgebiete bzw., schützenswerte Flächen zugänglich gemacht werden können, könnten auf der Internetseite der Kreisverwaltung entsprechende Aktualisierungen (z. B. Verlinkung auf das Landesinformationssystem der Naturschutzverwaltung – LANIS; Veröffentlichung der Rechtsverordnungen


über Naturschutzgebiete etc.) vorgenommen werden. Diese Einträge könnten z.B. auf der Internetseite des UEBZ eingepflegt werden.

Wünschenswert in diesem Zusammenhang wäre auch ein Meldeportal, in welchem Bürger illegale Maßnahmen an die Kreisverwaltung weitergeben könnten (ähnlich dem Beschwerdeportal für die Schülerbeförderung). Gerne würden wir das Thema nach vorliegen der Antworten mit der zuständigen
Fachabteilung erörtern.

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