BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Ganztagsförderung: Kreisgrüne sehen Bundesländer in der Pflicht

11.06.26 –

„Die Ganztagsförderung ist eine bildungspolitische Aufgabe und sollte daher ein Angebot der Schule sein. Die Verpflichtung zu Förderangeboten darf nicht den Kommunen aufgelastet werden“,  stellt der Fraktionssprecher der GRÜNEN im Kreistag Rainer Malkewitz klar.

Der Hintergrund: Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) schreibt ein Förderangebot nach individuellem Bedarf von mindestens acht Stunden täglich vor. Dies muss ein Angebot der Schulen sein und kann nicht von den Kommunen so nebenher aufgesetzt werden, ohne entsprechende Qualitätsstandards und ohne ein Mindestmaß an Fachlichkeit und pädagogischer Kompetenz. Eine entsprechende Resolution fand die Zustimmung auch der übrigene Fraktionen in den Ausschüssen und wird von den GRÜNEN dem Kreistag zur Abstimmung vorgelegt.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat intensiv zum Ganztagsausbau geforscht und in mehreren Publikationen klare wissenschaftliche Maßstäbe formuliert. Dort wird betont: Ein bloßer Betreuungsplatz erfüllt den gesetzlichen Förderauftrag nicht. Wenn Kinder den Großteil ihres Tages in einer Institution verbringen, muss diese mehr sein als ein Aufbewahrungsort. 

Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert folgerichtig, in den von der Verwaltung formulierten "einheitlichen Mindestandards" für die Ausgestaltung des GaFöG ehrlicherweise schriftlich klarzustellen, dass der Landkreis in den Schulen in absehbarer Zeit lediglich eine Ganztages-Betreuung sicherstellen kann. 

Betreuungspersonal: Grüne sehen niedrige Anforderungen und fehlende Schutzkonzepte

Auch zum Personal gibt es Kritikpunkte: Die Betreuungspersonen müssen aktuell lediglich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, so sehen es die jetzt zur Abstimmung anstehenden Mindestanforderungen vor. „Diese Qualifikation ist bei weitem nicht ausreichend!“ stellte dazu Kreistagmitglied Jutta Bucher bereits im Jugendhilfeausschuss klar. 

Sie ergänzt: „Zum Schutz der Kinder sowie der Betreuer und Betreuerinnen sind darüber hinaus Schutzkonzepte zwingend notwendig. Schutz vor Übergriffen, Strategien zur Konfliktlösung und auch Sanktionsmöglichkeiten müssen formuliert und nachgehalten werden.“ Die Kreisverwaltung hat zu diesem Thema zugesagt, unmittelbar im Nachgang der Verabschiedung schulischer Schutzkonzepte auch für die Betreuungseinrichtungen Konzepte aufzulegen. Schulische Schutzkonzepte sind gesetzlich bis spätestens 2028 zur Anwendung zu bringen. Auch hier werden die GRÜNEN dranbleiben und die Ergebnisse detailliert unter die Lupe nehmen.