

11.02.26 –
Kinderschutz ausgebremst: Grüne Kreistagsfraktion reicht Beschwerde gegen Beschluss des Kreistags und mögliche Amtspflichtverletzung des Landrats ein.
Mainz-Bingen, 08. Februar 2026 – Ein rechtlich bedenklicher Beschluss des Kreistages Mainz-Bingen zur Finanzierung von Beratungsstellen beschäftigt nun die Landesbehörden.
Wegen systematischer Missachtung der gesetzlichen Kinderschutzvorgaben nach dem SGB VIII und dem UBSKM-Gesetz wurde am vergangenen Freitag Beschwerde bei Kommunalaufsicht eingereicht. Zuständig ist hierfür die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.
Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Kreistages: Fördermittel für Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie den Aufbau einer spezialisierten Beratung für Opfer sexualisierter Gewalt sollen freigeben werden, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an ein Institutionellen Schutzkonzept (ISK) der Träger verbindlich zu prüfen. Damit kommt der Kreis seiner gesetzlichen Verantwortung in der Qualitätssicherung nicht nach.
Besonders brisant: Bereits in der Vorberatung im Jugendhilfeausschuss (JHA) wurde die
Verwaltung explizit auf dieses Versäumnis hingewiesen. Die Einrichtungen, bei denen der Kreis einen Stellenanteil zur Beratung von Kinder und Jugendlichen bei sexueller Gewalterfahrung finanzieren will, verfügen mutmaßlich nicht über die entsprechenden Qualitätsnachweise.
Trotz nochmaliger Thematisierung in der Kreistagssitzung lehnte die Kreistagsmehrheit und mit ihr der Landrat selbst einen ergänzenden Prüfauftrag der Grünen Kreistagsfraktion ab, der die Auszahlung der Gelder an diesen Mindeststandard gekoppelt hätte. Antragsteller und Kreistagsmitglied Olaf Claus (B‘90/Die Grünen) kritisierte dies scharf gegenüber der Mainzer Allgemeinen Zeitung (04.02.2026):
„Der Zusatz hätte ohne Nachteile für den eigentlichen Antrag eingefügt werden können.“
Mit dem UBSKM-Gesetz ist die Rechtslage eindeutig über § 79a SGB VIII eines gelebten Schutzkonzepts eine zwingende Voraussetzung für die Finanzierung von Jugendhilfeleistungen. Dies gilt ausdrücklich auch für ambulante Beratungsstellen. Gewaltschutzkonzepte bestehen aus einer individuellen Risikoanalyse der Einrichtung, Verhaltenskodex, interner & externer Beschwerdemöglichkeit sowie einem Interventionsplan und Fortbildungen.
„Dass ausgerechnet beim Aufbau einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt, die wir grundsätzlich sehr begrüßen, auf die Prüfung der Schutzstandards verzichtet werden kann, zeigt uns, dass der Landrat grundlegende Standards im Kinderschutz ignoriert“, so Fraktionssprecherin Andrea Müller-Bohn in der Begründung der Beschwerde. Die Vergabe öffentlicher Mittel an Träger, deren fachliche Eignung aufgrund unzureichender Schutzkonzepte zweifelhaft ist, stellt einen eindeutigen Verstoß gegen die Gewährleistungspflicht des Landkreises (§ 79 SGB VIII) dar.
Die Beschwerde richtet sich mittelbar auch gegen die Amtsführung des Landrates. Nach § 35 der Landkreisordnung (LKO RLP) ist der Landrat von Amts wegen verpflichtet, rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden. Die mögliche Unterlassung der Qualitätsprüfung verstößt gegen Bundesrecht.
Die Grüne Kreistagsfraktion hat die ADD daher nun aufgefordert, den Vorgang dienstrechtlich und fachlich zu prüfen. Es muss sichergestellt werden, dass im Landkreis Mainz-Bingen gesetzliche Kinderschutzstandards jetzt und in Zukunft konsequent eingehalten werden.
Ziel ist, so Müller-Bohn, „dass wir endlich verstehen, dass der Kreis tragfähige Institutionen braucht. Dazu gehören zuvorderst Qualitätskriterien und Leitungsverantwortung.“
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