12.04.25 –
Ingelheim. Die Bündnisgrünen im Kreistag kritisieren offensiv das Verfahren zur Auswahl ehrenamtlicher Richter -- und scheitern damit an der Blockade durch CDU, SPD und FWG. Eine verpasste Chance für die wehrhafte Demokratie, so die Sichtweise der Grünen und einiger weiterer Kreistagsmitglieder.
Was war passiert? In der gestrigen Sitzung des Kreistages wurde ein Antrag der Grünen-Fraktion eingebracht mit dem Ziel, die Vorschlagsliste für ehrenamtlichen Richter:innen am Verwaltungsgericht Mainz nach einem anderen Modus zu wählen. Konkret beantragt wurde eine Personenwahl, anstatt wie bisher üblich über eine Gesamtliste "en bloc" abzustimmen.
Das Problem mit dem bisherigen Verfahren: Auch politisch extreme Parteien wie die AfD können über eine solche Sammelliste Vorschläge platzieren. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte deshalb das bisherige Verfahren gerügt, um eine differenzierte Betrachtung der vorgeschlagenen Kandidat:innen zu ermöglichen.
"Insbesondere mutmaßlich rechtsextreme Bewerber:innen könnten dadurch von diesem wichtigen Ehrenamt ferngehalten werden, wenn ihnen im Wahlergebnis die gesetzlich erforderliche Zweidrittel-Mehrheit fehlt. Das war unsere Hoffnung und darüber sollten die Kreistagsmitglieder in freier Wahl von Fall zu Fall entscheiden dürfen," erklärt der grüne Fraktionssprecher Rainer Malkewitz.
Die von CDU und SPD getragene Kreistagsmehrheit lehnte den Verfahrens-Antrag jedoch mit deutlicher Mehrheit ab. Sie bestand auf der bislang praktizierten Einheits-Listenwahl, die eine kritische Prüfung einzelner Personenvorschläge faktisch unmöglich macht. So wurden dann am Ende eben auch die Kandidat:innen der AfD mit den Stimmen der beiden Mehrheitsfraktionen durchgewunken.
Die Grünen im Kreistag kritisieren diese Entscheidung scharf: "Ehrenamtliche Richter:innen tragen eine große Verantwortung für unseren Rechtsstaat. Verwaltungsgerichte entscheiden beispielsweise in Asylverfahren, über die Nichtzulassung von Polizeibeamt:innen, falls Zweifel an deren Verfassungstreue bestehen oder über den Bau einer Moschee. Wer in diesem Amt Recht spricht, muss uneingeschränkt auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Menschen aus einem rechtsradikalen und/oder nicht-demokratischen Umfeld sollten hier nicht entscheiden dürfen“, betont die Fraktionsvorsitzende Andrea Müller-Bohn.
Der Grüne Fraktionssprecher Malkewitz äußerte sich nach der Sitzung enttäuscht zum Abstimmungsergebnis: "Wir finden es besorgniserregend, dass etablierte demokratische Parteien wie CDU und SPD nicht bereit waren, diesen einfachen Schritt zum besseren Schutz des Rechtssystems mitzugehen. Wir Grüne werden weiterhin wachsam bleiben und uns für die Integrität unserer demokratischen Institutionen einsetzen. Die Besetzung von Richterämtern – auch im Ehrenamt – ist keine Formalie, sondern bleibt eine wichtige Weichenstellung für unseren Rechtsstaat. Wir setzen unsere Hoffnung jetzt in die finale Entscheidung der Auswahlkommission beim Vertwaltungsgericht," so Malkewitz abschließend.
Von Franziska Brantner und Sven Giegold
Der Ausbau der Solarenergie ist ein elementarer Baustein der globalen Energiewende. Das vor 25 Jahren eingeführte grüne [...]
Union und SPD haben heute ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und wir sehen schwarz auf weiß: Deutschland wird in den nächsten Jahren von einer [...]