Regionale Wirtschaft und kommunale Finanzen

Wirtschaft nachhaltiger machen

Wirtschaftlicher Erfolg bedeutet für uns viel mehr als nur laufende Ertragssteigerung und Profit-Maximierung für Wenige. Wir GRÜNE sind uns bewusst:

Ohne intakte und dynamische Wirtschaft sind alle Maßnahmen und Bemühungen um soziales Miteinander, ausgeglichene Ökosysteme und gegen den Klimawandel nicht umsetzbar. Unser Landkreis geht zukunftssicher durch die kommende sozial-ökologische Transformation – das verstehen wir unter #GrünWirtschaften. Ziele auf oberster Ebene sind:

  • Die Transformation hin zu klimaneutralem und sozialverträglichem Wirtschaften begleiten.
  • Die Versorgung der Bevölkerung absichern; Notlagen durch Prävention entgegenwirken.
  • Wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit gegen Krisen erhöhen; kritische Strukturen stärken.

Den Standort fördern

Wir GRÜNE verstehen Wirtschaften als festen Bestandteil einer ressourcenschonenden und verantwortlichen Gesellschaft. Hierzu fordern und fördern wir Konzepte der nachhaltigen Be­schaffung und der Shared-Economy, eine rohstoffschonende Kreislaufwirtschaft und eine bessere kommunale Selbstversorgung.

Handlungsoptionen für eine Förderung der Wirtschaft in unserem Landkreis sind daher:

  • Konzepte und Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, Wärmeinseln sowie PV- und Windkraftanlagen fördern und Energie-Importe reduzieren.
  • DieEnergiewirtschaft weiterregionalisieren und kommunalisieren.
  • Kommunale Energiezellen erhöhen die Wertschöpfung vor Ort und reduzieren den Bedarf an fossilen Quellen.
  • Nachhaltige und ökologische Investitionen gezielt lenken und steuern (z.B. PV auf allen gewerblichen und kommunalen Dachflächen) durch Satzungen, Abgaben und Förderprogramme.
  • Die nationale Kreislaufstrategie unterstützen: Wir sind nur ein kleiner Teil des Ganzen.
  • Neue Angebote für eine wohnortnähere Versorgung schaffen.
  • Ein effektives Mobilitätsmanagement schont Ressourcen und hilft den Betrieben.
  • Die Digitalisierung voranbringen:
    • Flächendeckender Glasfaserausbau, keine weißen Flecken in Ortslagen.
    • Bürokratische Hürden abbauen; Online-Zugangsgesetz umsetzen.
    • Kapazitäten in den IT-Abteilungen in den Verwaltungen nach Bedarf erhöhen.
  • Komplexität von Verwaltungsprozessen verkleinern:
    • Leichter zugängliche Anträge und Handreichungen; Umlaufzeiten verkürzen.
    • Bürgerfreundlicher werden: Infos bündeln und beteiligte Abteilungen vernetzen.

Ausbildung stärken & Fachkräfte werben

Die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt sind auch hier in unserem Landkreis spürbar: Wachsender Fachkräftemangel und dauerhaft höhere Energiepreise müssen bewältigt werden. Den Landkreis Mainz-Bingen wollen wir als starken Standort am Rand der Metropolregion Rhein-Main gezielt weiterentwickeln.

Unsere Unternehmen müssen sich hierfür auch personell nachhaltig und zukunftsfest aufstellen. Deswegen wollen wir Anreize bieten, damit Arbeitskräfte gern ins stadtnahe Umland ziehen und dauerhaft bleiben sowie den Zuzug vonausländischen Fachkräften fördern und lenken.

  • Berufliche Bildungsicherstellen und Fachkräftemangel mindern durch die Förderung von dualen Studienplätzen im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis als Schulträger, den ansässigen Unternehmen sowie Handwerkskammer (HWK) und Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Neue Bildungsangebote fördern durch engere Kooperationen mit Schulen und Hochschulen. Denn gute Schulen lehren heute, was Handwerk, Handel und Industrie morgen benötigen.
  • Anerkennung von ausländischen Qualifikationen/Abschlüssen beschleunigen und vereinfachen; insbesondere bei Mangelberufen. Bei Minderqualifikation auch „on-the-job“ Nachschulungen ermöglichen und anbieten.
  • Unternehmensgründungen/ Start-ups fördern durch den Aufbau von Gründungs- und Technologiezentren (Inkubator), besonders in zukunftsfähigen Themen (Life-Sciences, Künstliche Intelligenz, Umwelttechnik)
  • Bessere Förderung und Unterstützung von Migrant*innen bei Existenz-Gründungen und beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Faire Beschäftigung benachteiligter Personen sowohl im ersten Arbeitsmarkt wie auch in Zusammenarbeit mit sozialen Trägerorganisationen.
  • Unterstützung von Erwachsenenbildung (u.a. Weiterbildungszentren (WBZ) Kreisvolkshochschule (KVHS)), Jugendberufsagentur und Jobcentern.
  • Gründungsberatung und ein Gründungsfonds für junge Unternehmen; hierzu gehört auch: Kooperation mit (Technischen-)Hochschulen und den Kammern.

Öffentliche Finanzen

Kommunale Ausgaben sollen stets dem Gemeinwohl dienen. Dabei stellen auch sie einen nicht unerheblichen Teil der Wirtschaftsleistung dar. Für uns GRÜNE ist klar: Auch das öffentliche Wirtschaften muss Sozial-, Klima- und Umweltziele beachten und der sogenannten Daseins­vorsorge generationsübergreifend dienen.

Hieraus ergeben sich eine Reihe von Forderungen, die bei der Aufstellung der kommunalen Haushaltspläne aus GRÜNER Sicht unbedingt zu beachten sind:

  • Einnahmequellen, allen voran Steuern und Abgaben, müssen den festgestellten Bedarf abdecken und sollen deshalb regelmäßig angepasst werden. Dies gilt von den Parkgebühren in den Zentren bis hin zur Grundsteuer für Häuser und Gewerbeflächen. Grundsatz ist: Steuern sind auskömmlich zu heben.
  • Dennoch gilt: Die Ausgaben, insbesondere bei der Kreisverwaltung, müssen sinnvoll begrenzt werden. Der Raumbedarf, die Personalstärke und damit die Kosten der Verwaltung sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Dies widerspricht augenscheinlich dem Ziel des Bürokratie-Abbaus und einer schlanken und bürgerfreundlichen Verwaltung.
  • Übergeordnete Körperschaften, wie Verbandsgemeinden, Landkreise und Zweckverbünde, haben in ihrem Bereich und in ihren Aufgabenbereichen eine wichtige Koordinations- und Ausgleichsfunktion.
    • Kommunale Umlagen dienen daher auch der Umverteilung mit dem Ziel einheitlicher Lebensbedingungen und zur Unterstützung der Aufgaben ihrer Mitglieder-Kommunen.
    • Es ist daher ein wichtiges Ziel, die Umlagen zu minimieren. Aber ihre Erhebung muss auch ein wirtschaftliches und zweckmäßige Handeln der erhebenden Körperschaft ermöglichen.
  • Sperrungen der Finanzhaushalte aufgrund fehlerhafter Aufstellung von Haushaltsplänen sind nicht akzeptabel. Hier sind alle Verwaltungen in der Pflicht.
  • Weitere Kreditaufnahmen sollen die Ausnahme bleiben. Neue Kredite können vor allem zur Finanzierung herausragender Investitionen sinnvoll und notwendig sein. Beispiele hierfür sind Leuchtturmprojekte im Klimaschutz oder das Entstehen neuer Bildungseinrichtungen.
  • Wirtschaftsbetriebe und Verbände, wie Abwasser- oder Müll-Entsorgung, sollen ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig, also dauerhaft und werterhaltend betrieben werden. Die erhobenen Gebühren dienen somit auch der Schaffung und des Erhalts von Bestehendem.
  • Kapitalrücklagen (geparktes, noch nicht reinvestiertes Geld) müssen verantwortungsvoll und vorausschauend gebildet werden; ethische und ökologische Grundsätze sind dabei zu beachten.
  • Kommunale Gebäude binden langfristig große Kapital-Ressourcen. Besonders bei größeren Bauprojekten muss es daher Folgekostenabschätzungen geben. Dabei geht es um die finanziellen Belastungen (Baukosten und Zinsen) und die laufenden Betriebskosten (Energie und Instandhaltung), aber ebenso um die Berücksichtigung von Rückbau und Wiederverwertung der eingesetzten Baustoffe. Der Fokus soll auf einem kreislauffähigen Bauen liegen.

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